Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 18. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht auf ALG 2 angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im ALG 2 Bezug mindestens 600 € brutto verdient.
Monatlicher Unterhaltsvorschuss (Stand 01.01.2023)
Bis zum 6. Geburtstag: 184 Euro
Bis zum 12. Geburtstag: 252 Euro
Bis zum 18. Geburtstag: 338 Euro