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Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 18. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht auf ALG 2 angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im ALG 2 Bezug mindestens 600 € brutto verdient.

 

Monatlicher Unterhaltsvorschuss (Stand 01.01.2023)
Bis zum 6. Geburtstag: 184 Euro
Bis zum 12. Geburtstag: 252 Euro
Bis zum 18. Geburtstag: 338 Euro

Sprech- und Beratungszeiten

Bürozeiten: vormittags: Mo, Mi, Do 8.00h - 12.00h
  Dienstag 8.00h - 10.00h
    Fr 8.00h - 13.30h
  nachmittags: Mo - Do 13.00h - 16.30h

Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung zu unseren Bürozeiten in Ismaning.

Tel: 089 - 693 1493-40 oder 41

Abendtermine sind nach Vereinbarung möglich.

 

Außensprechtage

Wir bieten außerdem Beratung in
Ebersberg, Erding, Freising und Neufahrn.
Termine in den Außensprechtagen nur nach
vorheriger telefonischer Vereinbarung.