Informationen zur Beratung

Unsere Beratungstätigkeit zielt darauf, jeder Frau und jedem Mann, Schwangere und ihren Angehörigen, Familien allgemein, individuell und ganzheitlich eine Orientierungshilfe sowie einen Reflexionsraum anzubieten, in dem offene Fragen, Konflikte, Lebenskrisen thematisiert und geklärt werden können.

Unsere Arbeit basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:

  • Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) vom 27.07.1992 zuletzt geändert am 14.12.2019
  • Gesetz über die Schwangerenberatung (Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz – BaySchwBerG) vom 9. August 1996
  • Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) vom 21. August 1995

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB und SFHÄndG §§ 5 und 6
  • Allgemeine Schwangerenberatung nach § 2 SFHÄndG
  • Beratung nach Geburt und in den Folgejahren nach § 2 SFHÄndG
  • Psychosoziale Beratung vor, während und nach Präimplantationsdiagnostik nach § 2 SFHÄndG
  • Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch
  • Sexualpädagogische Arbeit nach BaySchwBerG Art. 5
  • Beratung und Begleitung bei Vertraulicher Geburt

Im Rahmen dieser gesetzlichen Aufträge bieten wir Ratsuchenden diese weiteren Hilfen an:

  • Beratung bei postpartalen Depressionen und Krisensituationen nach der Geburt des Kindes
  • Nachgehende Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Unterstützung für Alleinerziehende
  • Beratung bei partnerschaftlichen Fragen, Konflikten, Gewalt und Trennungswunsch
  • Beratung bei Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
  • Beratung in Fragen der Sexualität und Familienplanung
  • Sozialrechtliche Beratung
  • Unterstützung bei der Antragstellung bei der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“
  • Vermittlung zu sonstigen Stiftungen bei finanziellen Notlagen
  • Vermittlung zu weiteren Beratungs- und Hilfsangeboten

Unsere Standards

  • Unsere Beratung ist kostenlos, unabhängig von Herkunft und Konfession, auf Wunsch anonym und unterliegt der absoluten Verschwiegenheit.
  • Wir sind flexibel in Bezug auf die Dauer und Häufigkeit der Beratungstermine, diese werden individuell mit den Ratsuchenden abgesprochen. Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt bekommen möglichst schnell einen Beratungstermin. Auch bei anderen Krisensituationen versuchen wir zeitnah ein Beratungsangebot zu machen. Wir bemühen uns für Berufstätige auch Abendtermine zur Verfügung zu stellen.
  • Unser Einzugsgebiet umfasst den Landkreis München, Freising, Ebersberg und Erding, auch Ratsuchende außerhalb unseres Einzugsgebiets können bei uns Beratung erhalten.
  • Wir arbeiten vernetzt:
  • bei speziellen medizinischen, rechtlichen oder psychologischen Fragen mit unserer Gynäkologin, unserer Juristin und unserem Psychologen
  • in verschiedenen Arbeitskreisen, die regional und in unterschiedlichen Fachfeldern aktiv sind
  • mit allen Netzwerkpartnern der Frühen Hilfen
  • Wir legen hohen Wert auf Fachlichkeit und Selbstreflexion, daher bilden wir uns kontinuierlich fort, haben regelmäßige Intervision und werden von einer externen Supervisorin begleitet.
  • Unsere Räume sind barrierefrei erreichbar, eine behindertengerechte Toilette ist leider nicht vorhanden.

Mit folgenden Themen stehen wir Ihnen zur Seite: