Information zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie selbst entscheiden, ob diese Information in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert wird. Das gilt auch, wenn Sie die ePA generell nutzen möchten.

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Wird der Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch in der ePA gespeichert, ist dieser auch viele Jahre später, z. B. beim Einlesen Ihrer Gesundheitskarte sichtbar. Die Daten der ePA werden nicht automatisch nach zehn Jahren gelöscht.

Ärzte und Ärztinnen, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Wenn Sie nicht möchten, dass der Eingriff in der ePA gespeichert wird, reicht ein mündlicher Hinweis im Ärzte- bzw. Ärztinnengespräch. Bitte sprechen Sie den Arzt oder die Ärztin bei Bedarf darauf an. Der Schwangerschaftsabbruch wird dann ausschließlich in der internen Akte der Praxis dokumentiert.

Weitere Informationen finden Sie unter: 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html

Elternsprechstunde

Ein Kind zu haben ist sehr schön, …
kann aber auch sehr anstrengend sein, wenn…
– Ihr Baby viel weint
– Ihr Kind Probleme beim Ein- und Durchschlafen hat
– Ihr Kind die Nahrung ablehnt
– Ihr Kind sehr an Ihnen klammert
– Ihr Kind stark trotzt
Es ist daher nicht immer einfach,
– Eltern eines Babys zu sein
– zu wissen, was gut ist für das Kind
– Raum für sich zu schaffen
– ein Paar zu bleiben, trotz der Elternschaft
– als Eltern den eigenen Weg zu gehen